Einkommenssicherung

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Um Ihr regelmäßiges Einkommen gegen Unfall Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern, gibt es verschiedene Produkte. Welches zu Ihren Bedürfnissen passt und wo Sie es zum Besten Preis bekommen, zeigen Ihnen unsere kompetenten Finanzberater.

Berufsunfähigkeit

Das Altersvermögensgesetz 2005 ist gekommen und der gesetzliche Berufsunfähigkeitsschutz, für alle die nach dem 01.01.1961 geboren sind, wurde gestrichen. Was heißt das für Sie: Wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, erhalten Sie aus der gesetzlichen Rentenversicherung, je nach Schwere der Arbeitsunfähigkeit, lediglich eine teilweise Erwerbsminderungsrente bzw. eine volle Erwerbsminderungsrente. In beiden Fällen ist die Leistung nicht auf Ihren Beruf abgestellt. Wenn Sie ihren heutigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, aber theoretisch in irgendeinem anderen Beruf arbeiten könnten, entfällt der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Bruttoeinkommen pro Montat
vor Erwerbsunfähigkeit
Teilweise ErwerbsminderungsrenteVolle Erwerbsminderungsrente
1.500 €251 €502 €
2.000 €335 €670 €
2.500 €419 €837 €
3.000 €502 €1.005 €
3.500 €562 €1.124 €
4.000 €596 €1.192 €

Für die Betroffenen ist der Eintritt einer Berufs– oder Erwerbsunfähigkeit immer mit...

Schwere Krankheiten

Statistisch gesehen werden in der Altersgruppe der heute 25-40 jährigen ca. 32% der Männer und ca. 25% der Frauen später einmal schwer erkranken. Eine Schwere Krankheiten Vorsorge schützt Sie vor finanziellen Einschnitten und ermöglicht es Ihnen u.a. teure Zusatzbehandlungen bezahlen zu können. Ein sinnvoller Ergänzungsbaustein zur Berufsunfähigkeitsversicherung!

Grundfähigkeit

Ähnlich wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sichert die Grundfähigkeitsversicherung den Ausfall monatlicher Einnahmen ab. Allerdings erhält man die Rente nicht, wenn man seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, sondern wenn gewisse Grundfähigkeiten (z.B. laufen, heben, greifen, sehen, etc.) wegfallen. Der günstigere Preis und die Gestaltung des Produktes können eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen.

Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung soll Sie zum Einen gegen die hohen Kosten schützen, die nach einem Unfall entstehen können (z.B. behindertengerechter Umbau der Wohnung) und zum Anderen Kosten abdecken die im direkten Zusammenhang mit einem Unfall stehen (z.B. Bergungskosten, kosmetische Operationen, etc.). Unsere Berater klären Sie gern über die Risiken auf und zeigen Ihnen, wie Sie sich dagegen schützen können.

Sterbegeldversicherung

Sterben gehört zum Leben dazu. Leider kommt für die Angehörigen neben der Trauer auch eine hohe finanzielle Belastung dazu. Eine Beerdigung kostet je nach Umfang und Region im Durchschnitt 5.000,00 €. Kosten, die man gegen verhältnismäßig geringe Beiträge mit einer Sterbegeldversicherung absichern kann. Eine Sterbegeldversicherung macht auch Sinn, wenn Sie schon genaue Vorstellungen von Ihrer Beerdigung haben und diese finanziell absichern möchten. Um Ihr regelmäßiges Einkommen gegen Unfall Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit abzusichern, gibt es verschiedene Produkte. Welches zu Ihren Bedürfnissen passt und wo Sie es zum Besten Preis bekommen, zeigen Ihnen unsere kompetenten Finanzberater.

Teilweise Erwerbsminderungsrente

Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung mindestens 3 aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.

Die deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.

(Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de)

Volle Erwerbsminderungsrente

Die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Rente wegen Erwerbsminderung liegen bei Ihnen vor, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können.
Die deutsche Rentenversicherung prüft das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordert sie weitere Gutachten an und stellt dann Ihr Leistungsvermögen fest.

(Quelle: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de)